Berner Übereinkunft (Berliner Fassung)
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 148/1928 · in Kraft seit 1928-06-21
29/06 Urheberrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung von 1928 meldet den Beitritt von Australien, Britisch-Indien, Kanada und Neuseeland zur Berliner Fassung der Berner Übereinkunft von 1908. 'Britisch-Indien' existiert nicht mehr; die Berner Übereinkunft wurde seither mehrfach revidiert und gilt heute in der Pariser Fassung von 1971. Das Dokument ist eine historische Bekanntmachung ohne jede heutige operative Wirkung und kann als gegenstandslos gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Berner Übereinkunft (Berliner Fassung) BGBl. Nr. 148/1928 21.06.1928 Kundmachung des Bundesministeriums für Justiz vom 8. Juni 1928 über den Beitritt Australiens, Britisch-Indiens, Canadas und Neuseelands zum Revidierten Berner Übereinkommen zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst. StF: BGBl. Nr. 148/1928
Art. 1 ↗ RIS
Nach einer Mitteilung der Schweizerischen Regierung hat die britische Regierung bekanntgegeben, daß die Regierungen von Australien, Britisch-Indien, Canada und Neuseeland wünschen, so angesehen zu werden, als wären sie dem Revidierten Berner Übereinkommen zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst vom 13. November 1908 beigetreten. Mit Rücksicht auf diese Erklärung sind die genannten vier Länder, und zwar Australien am 14. April 1928, Britisch-Indien am 1. April 1928, Canada am 10. April 1928 und Neuseeland am 24. April 1928 Vertragsstaaten geworden, während sie bis dahin nur als nichtautonome britische Kolonien der Union angehört haben.
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz