Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 38/1999 · in Kraft seit 1999-03-01
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗
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