Deregulierung, aber richtig

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Amtssitz - Internationale Atomenergie-Organisation - Zusatzabkommen (IAEO)

· Vertrag – IAEO · BGBl. III Nr. 37/1999 · in Kraft seit 1999-02-08

19/20 Amtssitzabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Zusatzabkommen mit der Internationalen Atomenergie-Organisation gewährt Familienangehörigen von IAEO-Mitarbeitern Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Als Gaststaatsvertrag mit einer internationalen Organisation ist es eine völkerrechtliche Standardverpflichtung und erweitert die Freiheiten der Betroffenen, anstatt sie einzuschränken. Eine Abschaffung würde Österreichs Position als Sitz internationaler Organisationen gefährden.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Das Schreiben des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation ist am 29. Jänner 1999 im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten eingelangt; das Zusatzabkommen tritt daher mit 8. Februar 1999 in Kraft.

Art. 1 — Mohamed ElBaradei ↗ RIS

(Übersetzung) DIE STAATSSEKRETÄRIN BENITA FERRERO-WALDNER BUNDESMINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN Seiner Exzellenz Mohamed ElBaradei Generaldirektor Internationale Atomenergie-Organisation Wagramer Straße 5 Postfach 100 1400 Vienna No. 3005.31/0015e-I.2/98 8. Jänner 1999 Exzellenz, Bezugnehmend auf Abschnitt 49 lit. c des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation *), das am 11. Dezember 1957 in Wien unterzeichnet wurde, beehre ich mich, folgendes vorzuschlagen: Zusätzlich zu den Privilegien und Immunitäten, die der Internationalen Atomenergie-Organisation gewährt werden, haben Ehegatten und unterhaltsberechtigte Verwandte, die im selben Haushalt leben, im Einklang mit den österreichischen gesetzlichen Bestimmungen Zugang zum Arbeitsmarkt, allerdings in einer bevorzugten Art und Weise in Übereinstimmung mit den im Annex umrissenen Verfahren: insoweit solche Personen eine gewinnbringende Beschäftigung ausüben, erstrecken sich die Privilegien und Immunitäten nicht auf diese Tätigkeit. Ich schlage vor, daß dieses Schreiben und Ihr zustimmendes Schreiben ein Zusatzab

Anl. 1 ↗ RIS

Beilage Annex

KI-Analyse · 2026-07-15 · 3 §§ im Datensatz