VfGH-Aufhebung - §§ 1 u. 2 Abs. 1 der Handfesseldienstanweisung
· K · BGBl. II Nr. 140/1998 · in Kraft seit 1998-05-06
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1998 gibt den VfGH-Ausspruch wieder, wonach §§ 1 und 2 Abs. 1 der Handfesseldienstanweisung gesetzwidrig aufgehoben wurden; die Aufhebung wurde mit Ablauf des 31. Dezember 1998 wirksam. Die normative Aussage ist vollständig in die aufgehobene Dienstanweisung eingeflossen und hat in der Kundmachung selbst keine fortdauernde Regelungswirkung mehr. Als vollzogene Verkündung einer vergangenen Gerichtsentscheidung ist diese Kundmachung obsolet.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. Dezember 1997, V 108/97-8, dem Bundesministerium für Inneres zugestellt am 9. Jänner 1998, § 1 und § 2 Abs. 1 des Erlasses des Bundesministers für Inneres vom 26. Juli 1965, Zl. 67.448-3A/65, idF der Erlässe des Bundesministers für Inneres vom 20. September 1976, Zl. 3104/21-II/3/76, und vom 14. August 1995, Zl. 20.327/943-II/3/95, als gesetzwidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1998 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz