VfGH-Ausspruch, dass die Worte „Mütter'' im ersten Satz des § 4a Abs. 4 des Betriebshilfegesetzes verfassungswidrig waren und ein Wort im § 1 Abs. 1 und Abs. 3 und einer Wortfolge in § 4a Abs. 1 des Betriebshilfegesetzes aufgehoben werden
· K · BGBl. I Nr. 48/1998 · in Kraft seit 1998-03-07
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Kundmachung dokumentiert einen abgeschlossenen VfGH-Ausspruch aus 1998: Der Gerichtshof hob diskriminierende Bestimmungen des Betriebshilfegesetzes (u. a. das geschlechtsdiskriminierende Wort ‚Mütter') auf; die Aufhebung trat mit Ablauf des 30. September 1998 in Kraft, frühere Bestimmungen leben nicht wieder auf. Sämtliche Rechtswirkungen dieser Kundmachung sind abgeschlossen – sie ist totes Recht und kann ersatzlos entfallen.
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Überholt / gegenstandslos
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