VfGH-Ausspruch, dass § 28 Abs. 6 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes verfassungswidrig war
· K · BGBl. I Nr. 171/1998 · in Kraft seit 1998-11-20
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Kundmachung des Bundeskanzlers aus 1998 dokumentiert lediglich einen abgeschlossenen VfGH-Ausspruch: § 28 Abs. 6 AuslBeschG war verfassungswidrig und ist seither nicht mehr anzuwenden. Das Rechtsschutzziel ist vollständig erreicht – es handelt sich um ein historisches Verkündungsblatt ohne fortdauernde normative Wirkung. Als vollzogene Einmalmaßnahme ist diese Kundmachung totes Recht, das ersatzlos aus der Rechtsordnung gestrichen werden kann.
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Überholt / gegenstandslos
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