Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

VfGH-Aufhebung von Wortfolgen im Beschluß des Mühlenkuratoriums

· K · BGBl. II Nr. 299/1998 · in Kraft seit 1998-09-03

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung dokumentiert, dass der Verfassungsgerichtshof 1998 bestimmte Wortfolgen in Beschlüssen des Mühlenkuratoriums aus den Jahren 1993 und 1994 aufgehoben hat. Das Mühlenkuratorium war Teil des alten österreichischen Mühlenwirtschaftsrechts, das durch EU-Agrarrecht und Marktliberalisierung längst abgelöst wurde. Das Dokument hat keinerlei operative Rechtswirkung mehr und ist eine rein historische Gerichtsnotiz.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

VfGH-Aufhebung von Wortfolgen im Beschluß des Mühlenkuratoriums BGBl. II Nr. 299/1998 03.09.1998 Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Aufhebung von Wortfolgen im Beschluß des Mühlenkuratoriums vom 30. Juni 1993 und im Beschluß des Fachausschusses für Mühlen vom 25. August 1994 durch den Verfassungsgerichtshof StF: BGBl. II Nr. 299/1998 Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. Juni 1998, V 27/98-8, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 30. Juli 1998, die Wortfolgen „ab 1. Juli 1993'' und „Ab dem 1. Juli 1993'' in Punkt 1. sowie die Wortfolge „für den Monat Juli 1993'' in Punkt 2. des Beschlusses des Mühlenkuratoriums vom 30. Juni 1993, kundgemacht im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung'' am 1. Juli 1993, und die Wortfolgen „ab 1. August 1994'' und „Ab 1. August 1994'' in Punkt 2. des Beschlusses des Fachausschusses für Mühlen vom 25. August 1994, kundgemacht im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung'' am 26. August 1994, als gesetzwidrig aufgehoben.

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz