Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung Vermeidung u. Verwertung von bestimmten Warenresten

· K · BGBl. II Nr. 298/1998 · in Kraft seit 1998-09-03

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung hält fest, dass der Verfassungsgerichtshof 1998 zwei Paragraphen einer Verordnung über Verpackungsabfälle aus dem Jahr 1992 für gesetzwidrig erklärt hat. Die betroffenen Vorschriften sind seitdem aufgehoben, und das zugrundeliegende Verpackungsrecht wurde seither durch EU-konforme Regelungen vollständig ersetzt. Das Dokument ist eine erledigte historische Gerichtsnotiz ohne operative Bedeutung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

VfGH-Aufhebung Vermeidung u. Verwertung von bestimmten Warenresten BGBl. II Nr. 298/1998 03.09.1998 Kundmachung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß die §§ 3 und 5 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von bestimmten Warenresten gesetzwidrig waren StF: BGBl. II Nr. 298/1998 Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. Juni 1998, V 152/96, dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie zugestellt am 22. Juli 1998, festgestellt, daß die §§ 3 und 5 der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen und bestimmten Warenresten (VerpackVO), BGBl. Nr. 645/1992, in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 334/1995 gesetzwidrig waren.

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz