Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen
· K (Geltungsbereich) · BGBl. III Nr. 117/1998 · in Kraft seit 1998-07-30
19/05 Menschenrechte · Gesamte Fassung im RIS ↗
Dieses Gesetz wurde im Demo-Datensatz noch nicht bewertet.