Deregulierung, aber richtig

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Abkommen zwischen Österreich und Vorbereitender Kommission für CTBTO - vorläufige Anwendung

· Vertrag – Vorb. Komm. für CTBTO · BGBl. III Nr. 70/1997 · in Kraft seit 1997-03-28

19/20 Amtssitzabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen über die vorläufige Anwendung einzelner Bestimmungen des CTBTO-Amtssitzabkommens ist ausweislich seines eigenen § 0 explizit außer Kraft getreten: 'Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 133/2000).' Es hat keinerlei operative Rechtswirkung mehr. Seine formelle Streichung aus dem aktiven Rechtsbestand ist lediglich eine buchhalterische Bereinigung, die längst hätte erfolgen sollen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 133/2000). Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Vorbereitenden Kommission der Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über die vorläufige Anwendung einzelner Bestimmungen des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission StF: BGBl. III Nr. 70/1997 Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates gemäß § 1 Abs. 5 Bundesgesetz vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677, wurde hergestellt. Das Abkommen ist mit 28. März 1997 in Kraft getreten. e-rk 09.05.2022 10001508 NOR11001528 N1199762242J

KI-Analyse · 2026-07-30 · 2 §§ im Datensatz