Mitwirkung des Nationalrates an der Regelung von Tarifen etc. - Aufh.
· BVG · BGBl. I Nr. 2/1997 · in Kraft seit 1997-01-11
10/03 Nationalrat, Bundesrat · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Verfassungsgesetz hatte eine einzige Aufgabe: ein altes Gesetz aufzuheben. Diese Aufgabe ist erledigt; es ist nur noch ein leerer Rest und kann bereinigt werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 4 ↗ RIS
Artikel IV Aufhebung des Gesetzes über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten Das Gesetz über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten, StGBl. Nr. 180/1920, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 268/1994, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1996 außer Kraft.
Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 2 §§ im Datensatz