Deregulierung, aber richtig

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Mitwirkung des Nationalrates an der Regelung von Tarifen etc. - Aufh.

· BVG · BGBl. I Nr. 2/1997 · in Kraft seit 1997-01-11

10/03 Nationalrat, Bundesrat · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn
60%Konfidenz

Begründung

Dieses Verfassungsgesetz hatte eine einzige Aufgabe: ein altes Gesetz aufzuheben. Diese Aufgabe ist erledigt; es ist nur noch ein leerer Rest und kann bereinigt werden.

Kategorien

Überholt/gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 4 ↗ RIS

Artikel IV Aufhebung des Gesetzes über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten Das Gesetz über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten, StGBl. Nr. 180/1920, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 268/1994, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1996 außer Kraft.

Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 2 §§ im Datensatz