Deregulierung, aber richtig

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Beibehaltung des Österreichischen Generalkonsulates in Hongkong (China)

· Vertrag – China · BGBl. III Nr. 157/1997 · in Kraft seit 1997-09-20

19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Abkommen sichert die Weiterführung des österreichischen Generalkonsulats in Hongkong nach der Übergabe der Souveränität an die Volksrepublik China am 1. Juli 1997. Es stützt sich auf Art. 157 des Grundgesetzes der Sonderverwaltungsregion Hongkong, der konsularische Missionen von Staaten mit diplomatischen Beziehungen zu China ausdrücklich erlaubt. Diplomatische Vertretungen im Ausland sind eine Kernfunktion des Staates, und das Abkommen bildet die völkerrechtliche Grundlage für den laufenden Konsularbetrieb. Eine Streichung würde diesen rechtlichen Rahmen beseitigen.

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Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Beibehaltung des Österreichischen Generalkonsulates in Hongkong (China) BGBl. III Nr. 157/1997 20.09.1997 Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik China betreffend die Beibehaltung des Österreichischen Generalkonsulates in der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China nach der am 1. Juli 1997 erfolgenden Übernahme der Souveränität über Hongkong durch die Regierung der Volksrepublik China StF: BGBl. III Nr. 157/1997

Art. 1 — (Übersetzung) ↗ RIS

(Übersetzung) ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT PEKING Zl. 2.776.1/13/97 VERBALNOTE Die Österreichische Botschaft in China entbietet dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China seine Empfehlungen und beehrt sich im Namen der Österreichischen Bundesregierung zu bestätigen, daß – gemäß Abschnitt XI des Anhanges I des Grundlagenvertrages zwischen der Regierung der Volksrepublik China und der Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland betreffend Hongkong sowie Artikel 157 des Grundgesetzes der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China, der festlegt, daß „konsularische und andere offizielle Missionen, welche von Staaten errichtet wurden, die offizielle diplomatische Beziehungen mit der Volksrepublik China unterhalten, beibehalten werden dürfen“ – von beiden Seiten im Wege freundschaftlicher Konsultationen folgendes Abkommen betreffend die Beibehaltung des Österreichischen Generalkonsulates in der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China nach der am 1. Juli 1997 erfolgenden Übernahme der Souveränität über Hongkong durch die Regierung der Volksrepublik China erzielt wurde: Wenn das obige Abkommen durch das Min

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