Rechtsstellung des Sekretariats des Wassenaar Arrangements in Österreich
· BG · BGBl. I Nr. 89/1997 · in Kraft seit 1997-08-15
12/02 Privilegien, Immunitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Gesetz verleiht dem Sekretariat des Wassenaar Arrangements — einer internationalen Exportkontrollorganisation mit Sitz in Wien — Rechtspersönlichkeit in Österreich. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für den Betrieb der Organisation und entspricht Österreichs Rolle als Amtssitzstaat. Das Gesetz ist auf zwei Paragraphen beschränkt und denkbar schlank; auffällig ist, dass § 2 das Inkrafttreten mit einem Platzhalter-Datum ausweist, was auf einen Dokumentationsfehler im Rechtsbestand hindeutet, der bereinigt werden sollte.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Das Sekretariat des Informationsaustauschs über den Export von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien (Wassenaar Arrangement) mit Sitz in Österreich hat in Österreich Rechtspersönlichkeit.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. (1) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut. (2) Dieses Bundesgesetz tritt mit xx. xxxxxxxx 1997 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-15 · 3 §§ im Datensatz