Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung Importausgleich für Erzeugnisse der Geflügelwirtsch.

· K · BGBl. Nr. 554/1996 · in Kraft seit 1996-10-12

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Auch diese Kundmachung ist eine reine Bekanntmachung eines VfGH-Erkenntnisses aus 1996, mit dem weitere Importausgleichsbestimmungen für Geflügelerzeugnisse als gesetzwidrig aufgehoben wurden. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt hat sie ihre einzige Funktion erfüllt; die darin genannten Normen existieren nicht mehr. Das Dokument hat keine eigenständige operative Rechtswirkung und kann ersatzlos entfernt werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

VfGH-Aufhebung Importausgleich für Erzeugnisse der Geflügelwirtsch. BGBl. Nr. 554/1996 12.10.1996 Kundmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Aufhebung diverser Bestimmungen von Verordnungen über den Importausgleich für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft durch den Verfassungsgerichtshof StF: BGBl. Nr. 554/1996

Art. 1 ↗ RIS

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 wird kundgemacht: Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. Juni 1996, V 39-42/96-6, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, zugestellt am 14. August 1996, folgende Bestimmungen von Verordnungen des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über Importausgleichssätze und Schwellenpreise für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft, jeweils kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung (ABl.), als gesetzwidrig aufgehoben:

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz