Aufhebung diverser Bestimmungen von Verordnungen über den Importausgleich für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft durch den Verfassungsgerichtshof
· K · BGBl. Nr. 458/1996 · in Kraft seit 1996-08-31
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung gibt lediglich bekannt, dass der Verfassungsgerichtshof 1996 bestimmte Verordnungen über Importausgleichssätze für Geflügelerzeugnisse als gesetzwidrig aufgehoben hat. Die eigentliche Rechtswirkung entfaltete das VfGH-Erkenntnis, nicht die Kundmachung selbst. Mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 1996 hat sie ihren einzigen Zweck erfüllt; die aufgehobenen Normen existieren nicht mehr. Das Dokument kann ersatzlos aus dem Bundesrechtsbestand gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Kundmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Aufhebung diverser Bestimmungen von Verordnungen über den Importausgleich für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft durch den Verfassungsgerichtshof StF: BGBl. Nr. 458/1996 Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 wird kundgemacht: 19.08.2025 10001454 NOR11001468 N1199657757J
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. Juni 1996, V 184-205/95-8, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zugestellt am 19. Juli 1996, folgende Bestimmungen von Verordnungen des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über Importausgleichssätze und Schwellenpreise für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft, jeweils kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung (ABl.), als gesetzwidrig aufgehoben: 19.08.2025 10001454 NOR12015946 N1199657758J
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz