Schutz der Opfer des Krieges
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 339/1996 · in Kraft seit 1996-07-17
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Geltungsbereichs-Kundmachung meldet, dass die Föderalen Staaten von Mikronesien am 19. September 1995 den Genfer Abkommen beigetreten sind. Die Genfer Konventionen sind heute nahezu universell ratifiziert; diese Beitrittsmitteilung hat ihren einmaligen Informationszweck vor fast 30 Jahren erfüllt. Als historisches Archivdokument ohne operative Rechtswirkung gegenüber österreichischen Bürgern oder Behörden kann diese Kundmachung ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Schutz der Opfer des Krieges BGBl. Nr. 339/1996 17.07.1996 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges StF: BGBl. Nr. 339/1996
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates haben die Föderierten Staaten von Mikronesien am 19. September 1995 ihre Beitrittsurkunde zu den Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges (BGBl. Nr. 155/1953, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 277/1994) hinterlegt.
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz