Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 101/1996 · in Kraft seit 1996-03-01
19/05 Menschenrechte · Gesamte Fassung im RIS ↗
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