Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Resolution 1022 (1995)
· K · BGBl. Nr. 76/1996 · in Kraft seit 1996-02-17
19/03 Vereinte Nationen, Internationaler Gerichtshof (IGH) · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung veröffentlicht die UN-Sicherheitsratsresolution 1022 (1995) über die vorläufige Aussetzung der Wirtschaftssanktionen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien im Rahmen des Dayton-Friedensprozesses. Der Konflikt ist seit Jahrzehnten beigelegt, die Bundesrepublik Jugoslawien existiert nicht mehr, und die Resolution entfaltete als einmalige Suspendierungsentscheidung keine fortlaufende Rechtswirkung. Diese Kundmachung ist ein historisches Archivdokument ohne jede operative Bedeutung und kann ersatzlos aus dem Rechtsbestand gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Resolution 1022 (1995) BGBl. Nr. 76/1996 17.02.1996 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Resolution 1022 (1995) verabschiedet auf der 3595. Sitzung des Sicherheitsrats am 22. November 1995 StF: BGBl. Nr. 76/1996
Art. 1 — RESOLUTION 1022 (1995) ↗ RIS
(Übersetzung) RESOLUTION 1022 (1995) verabschiedet auf der 3595. Sitzung des Sicherheitsrats am 22. November 1995 DER SICHERHEITSRAT, UNTER HINWEIS auf alle seine früheren Resolutionen betreffend die Konflikte im ehemaligen Jugoslawien, IN BEKRÄFTIGUNG seines Eintretens für eine politische Verhandlungsregelung der Konflikte im ehemaligen Jugoslawien, durch welche die territoriale Unversehrtheit aller dortigen Staaten innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen gewahrt wird, MIT DEM AUSDRUCK SEINER ANERKENNUNG für die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft, einschließlich der Kontaktgruppe, den Parteien bei der Herbeiführung einer Regelung behilflich zu sein, MIT LOB für den Entschluß der Regierungen der Republik Bosnien und Herzegowina, der Republik Kroatien und der Bundesrepublik Jugoslawien, in den Vereinigten Staaten von Amerika an indirekten Gesprächen teilzunehmen und sich konstruktiv daran zu beteiligen, sowie MIT ANERKENNUNG für die Bemühungen dieser Regierungen um die Herbeiführung einer dauerhaften Friedensregelung in Bosnien und Herzegowina, MIT GENUGTUUNG über die Paraphierung des Allgemeinen Rahmenübereinkommens für den Frieden in Bosnien und Herzegowina u
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz