Schutz von Informationen (NATO)
· Vertrag – NATO · BGBl. Nr. 18/1996 · in Kraft seit 1995-12-20
19/10 Friedenssicherung · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das NATO-Informationsschutzabkommen (BGBl. Nr. 18/1996) regelt den Schutz klassifizierter Informationen im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP). Österreich ist weiterhin PfP-Mitglied und tauscht sensitive Informationen mit der NATO aus; das Abkommen erfüllt einen legitimen sicherheitspolitischen Zweck zum Schutz staatlicher und militärischer Geheimnisse. Einschränkend ist zu bemerken, dass umfassendere NATO-Sicherheitsrahmenwerke aus den 2000er-Jahren möglicherweise weite Teile dieses Abkommens überlagern – eine Prüfung auf Redundanz mit späteren PfP-SOFA-Instrumenten wäre angezeigt.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Schutz von Informationen (NATO) BGBl. Nr. 18/1996 20.12.1995 Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der NATO über den Schutz von Informationen StF: BGBl. Nr. 18/1996 Das Abkommen ist mit 20. Dezember 1995 in Kraft getreten.
Art. 1 — Hochachtungsvoll ↗ RIS
(Übersetzung) NORTH ATLANTIC TREATY ORGANIZATION Generalsekretär SG/95/907 Brüssel, 20. Dezember 1995 Sehr geehrter Herr Botschafter! In Beantwortung der Einladung zur Partnerschaft für den Frieden, die von den Staatsoberhäuptern und Regierungsschefs (Anm.: richtig: Regierungschefs) der Mitgliedsstaaten der Organisation des Nordatlantikvertrages, die in Brüssel am 10. und 11. Jänner 1994 an der Tagung des Nordatlantikvertrages teilgenommen haben, herausgegeben und unterzeichnet wurde, hat Bundesminister Dr. Alois Mock die Einladung zur Partnerschaft für den Frieden angenommen und am 10. Februar 1995 das Rahmendokument für die Partnerschaft für den Frieden unterzeichnet. In Anbetracht dessen, daß Österreich ein Partnerstaat in der Partnerschaft für den Frieden (PfP) ist und zugestimmt hat, Konsultationen in politischen und Sicherheitsangelegenheiten zu führen und die politische und militärische Zusammenarbeit in ganz Europa auszuweiten und zu intensivieren; als Folge davon zieht eine effektive diesbezügliche Zusammenarbeit den Austausch von vertraulichen bzw. besonders zu behandelnden Informationen nach sich. Um diese Zwecke zu erfüllen, habe ich die Ehre, im Namen der Organisation
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz