Amtssitz - Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung - Änderung (UNO)
· Vertrag – UNO · BGBl. Nr. 846/1995 · in Kraft seit 1995-10-02
19/20 Amtssitzabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Änderungsübereinkommen zwischen Österreich und den Vereinten Nationen (BGBl. Nr. 846/1995) passt den Amtssitzvertrag für das Europäische Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung an dessen neue Namensgebung an. Das Zentrum ist weiterhin operativ in Wien angesiedelt und untersteht UN-Aufsicht; die Gaststaat-Verpflichtungen Österreichs bleiben völkerrechtlich bindend. Die Änderung ist rein redaktionell und verhältnismäßig; kein Gold-Plating erkennbar.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Amtssitz - Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung - Änderung (UNO) BGBl. Nr. 846/1995 02.10.1995 Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über die Fortführung des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung StF: BGBl. Nr. 846/1995 Das Übereinkommen ist mit 2. Oktober 1995 in Kraft getreten.
Art. 1 ↗ RIS
(Übersetzung) REPUBLIK ÖSTERREICH Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Wolfgang Schüssel Zl. 2113.00/17-I.6/95 21. September 1995 Herrn Boutros-Boutros Ghali Generalsekretär Vereinte Nationen New York Exzellenz, Ich nehme Bezug auf das Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über die Fortführung des Europäischen Zentrums für Ausbildung und Forschung auf dem Gebiet der Sozialen Wohlfahrt vom 23. Juli 1981 *). Im Lichte der mit einstimmigem Beschluß des Kuratoriums und mit Zustimmung der Vereinten Nationen 1993 geänderten Statuten des Europäischen Zentrums und in der Absicht, die 1989 erfolgte Änderung des Namens des Europäischen Zentrums entsprechend zu berücksichtigen, schlage ich hiermit folgende Änderungen des oben genannten Übereinkommens vor: (Anm.: es folgt der Text der Änderungen) Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie die Zustimmung der Vereinten Nationen zu diesen Änderungen bestätigen könnten. Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung. Wolfgang Schüssel (Übersetzung) BÜRO DER VEREINTEN NATIONEN IN WIEN DER GENERALDIREKTOR Internationales Zentrum Wien 2. Oktober 1995 Exzellenz, Ich nehme
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz