Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

VfGH-Aufhebung - Frequenznutzungsplan

· K · BGBl. Nr. 740/1995 · in Kraft seit 1995-11-08

16/02 Rundfunk · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung (BGBl. 740/1995) veröffentlichte die VfGH-Aufhebung des Frequenznutzungsplans BGBl. 957/1993 mit Erkenntnis vom 27. September 1995. Der Frequenznutzungsplan ist seither nicht mehr anzuwenden (Art. 1 explizit: 'Die Verordnung ist nicht mehr anzuwenden'). Das TKG und das AMD-G haben die Frequenzverwaltung neu geregelt; der ursprüngliche Plan und dessen Aufhebungspublikation sind vollständig erledigt. Die Kundmachung selbst ist seit ihrer Veröffentlichung 1995 ein reines Archivdokument.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

VfGH-Aufhebung - Frequenznutzungsplan BGBl. Nr. 740/1995 08.11.1995 Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Aufhebung der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Zuordnung von Frequenzen zur Veranstaltung von Rundfunk (Frequenznutzungsplan), BGBl. Nr. 957/1993, durch den Verfassungsgerichtshof StF: BGBl. Nr. 740/1995 Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster Satz des Bundes-Verfassungsgesetzes und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27. September 1995, G 1219-1244/95-21, G 1303/95-8, V 76-101/95-21, V 110/95-8, dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, zugestellt am 5. Oktober 1995, die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Zuordnung von Frequenzen zur Veranstaltung von Rundfunk, BGBl. Nr. 957/1993, als gesetzwidrig aufgehoben. Die Verordnung ist nicht mehr anzuwenden.

KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz