Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung öffentliche Bekanntmachung Vieh- und Fleischkommission

· K · BGBl. Nr. 341/1995 · in Kraft seit 1995-05-20

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung (BGBl. 341/1995) des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft veröffentlichte die VfGH-Aufhebung von Punkt 3.8. der 59. öffentlichen Bekanntmachung der Vieh- und Fleischkommission betreffend Rindfleischexporte in Drittländer. Die zugrundeliegende Vieh- und Fleischkommission existiert seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 nicht mehr; Agrarmarktregulierung ist seither vollständig EU-Recht. Die Kundmachung ist ein doppelt überholtes Archivdokument.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

VfGH-Aufhebung öffentliche Bekanntmachung Vieh- und Fleischkommission BGBl. Nr. 341/1995 20.05.1995 Kundmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Aufhebung von Punkt 3.8. der 59. öffentlichen Bekanntmachung der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft betreffend die Ausfuhr von Rindfleisch ohne Knochen in Länder außerhalb der EG StF: BGBl. Nr. 341/1995 Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß den §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 3. März 1995, V 133/94-6, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zugestellt am 10. April 1995, Punkt 3.8. der 59. Öffentlichen Bekanntmachung der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft betreffend die Ausfuhr von Rindfleisch ohne Knochen in Länder außerhalb der EG Zl. 37.360/28-III B 7/92, kundgemacht im Verlautbarungsblatt dieser Kommission vom 9. Juni 1992, 59. Stück, als gesetzwidrig aufgehoben.

KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz