VfGH-Aufhebung NÖ Taxi-Betriebsordnung
· K · BGBl. Nr. 343/1995 · in Kraft seit 1995-05-20
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung (BGBl. 343/1995) des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr veröffentlichte die VfGH-Aufhebung des § 28 dritter Satz der NÖ Taxi-Betriebsordnung (LGBl. 7001/20-0) aus dem Jahr 1995. Die Aufhebung war freiheitserweiternd (Beseitigung einer restriktiven Taxivorschrift) und ist längst vollzogen. Die Kundmachung selbst erfüllte ihre Funktion bei der Veröffentlichung; sie ist heute ein reines Archivdokument ohne jede operative Wirkung.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
VfGH-Aufhebung NÖ Taxi-Betriebsordnung BGBl. Nr. 343/1995 20.05.1995 Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Aufhebung des § 28 dritter Satz der NÖ Taxi-Betriebsordnung, LGBl. 7001/20-0, durch den Verfassungsgerichtshof StF: BGBl. Nr. 343/1995 Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshof-Gesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. März 1995, Zl. V 52/94-11, dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zugestellt am 2. Mai 1995, § 28 dritter Satz der NÖ Taxi-Betriebsordnung, LGBl. 7001/20-0, als gesetzwidrig aufgehoben.
KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz