Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Ausspruch, dass der dritte Satz des § 25 Abs. 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 verfassungswidrig war

· K · BGBl. Nr. 289/1995 · in Kraft seit 1995-04-29

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung verzeichnet den VfGH-Ausspruch vom 16. März 1995 zur Verfassungswidrigkeit des dritten Satzes des § 25 Abs. 1 AlVG 1977. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 ist seither vielfach novelliert worden; die für verfassungswidrig erklärte Bestimmung ist längst nicht mehr in Kraft. Die Kundmachung hat keine operative Rechtswirkung mehr und ist eine rein historische Archivquelle, die aus dem aktiven Rechtsbestand gestrichen werden kann.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß der dritte Satz des § 25 Abs. 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 verfassungswidrig war StF: BGBl. Nr. 289/1995 Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß den §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht: BGBl. Nr. 85/1953 15.09.2021 10001384 NOR11001395 N1199547550J

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 16. März 1995, G 271/94-9, G 26/95-6, G 27/95-3, G 34/95-3, dem Bundeskanzler zugestellt am 5. April 1995, ausgesprochen, daß der dritte Satz des § 25 Abs. 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr. 609, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 615/1987, verfassungswidrig war. Die verfassungswidrige Vorschrift ist auch in den beim Verwaltungsgerichtshof zu Z 94/08/0164 und Z 94/08/0190 anhängigen Rechtssachen nicht mehr anzuwenden. BGBl. Nr. 609/1977 15.09.2021 10001384 NOR12015397 N1199547551J

KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz