Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Ausspruch, dass der Erlass betreffend die Durchführung der Fremdenpolizeigesetz-Novelle 1987 gesetzwidrig war

· K · BGBl. Nr. 136/1994 · in Kraft seit 1994-02-26

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung teilt mit, dass der Verfassungsgerichtshof 1993 einen Erlass zur Fremdenpolizeigesetz-Novelle 1987 als gesetzwidrig aufgehoben hat. Das Fremdenpolizeigesetz 1954, auf das sich der Erlass bezog, ist längst durch neueres Fremdenrecht vollständig ersetzt worden. Die Kundmachung hat keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundesministers für Inneres über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß der Erlaß betreffend die Durchführung der Fremdenpolizeigesetz-Novelle 1987 gesetzwidrig war StF: BGBl. Nr. 136/1994 Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und § 60 Abs. 2 VerfGG 1953, BGBl. Nr. 85/1953, in der geltenden Fassung wird kundgemacht: 16.02.2023 10001331 NOR11001339 N1199433536J

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. Dezember 1993, Zl. V 59, 60/93, ausgesprochen, daß der Erlaß des Bundesministers für Inneres vom 1. Dezember 1987, Zl. 79 003/42-II/14/87, betreffend die Durchführung der Fremdenpolizeigesetz-Novelle 1987 gesetzwidrig war. 20.09.2021 10001331 NOR12014909 N1199433537J

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz