VfGH-Ausspruch, dass der Erlass betreffend die Durchführung der Fremdenpolizeigesetz-Novelle 1987 gesetzwidrig war
· K · BGBl. Nr. 136/1994 · in Kraft seit 1994-02-26
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung teilt mit, dass der Verfassungsgerichtshof 1993 einen Erlass zur Fremdenpolizeigesetz-Novelle 1987 als gesetzwidrig aufgehoben hat. Das Fremdenpolizeigesetz 1954, auf das sich der Erlass bezog, ist längst durch neueres Fremdenrecht vollständig ersetzt worden. Die Kundmachung hat keine operative Wirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Kundmachung des Bundesministers für Inneres über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß der Erlaß betreffend die Durchführung der Fremdenpolizeigesetz-Novelle 1987 gesetzwidrig war StF: BGBl. Nr. 136/1994 Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und § 60 Abs. 2 VerfGG 1953, BGBl. Nr. 85/1953, in der geltenden Fassung wird kundgemacht: 16.02.2023 10001331 NOR11001339 N1199433536J
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. Dezember 1993, Zl. V 59, 60/93, ausgesprochen, daß der Erlaß des Bundesministers für Inneres vom 1. Dezember 1987, Zl. 79 003/42-II/14/87, betreffend die Durchführung der Fremdenpolizeigesetz-Novelle 1987 gesetzwidrig war. 20.09.2021 10001331 NOR12014909 N1199433537J
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz