Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung - Bestimmungen der Dienstanweisung Betriebsprüfung

· K · BGBl. Nr. 64/1994 · in Kraft seit 1994-01-22

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung teilt mit, dass der Verfassungsgerichtshof 1993 bestimmte Abschnitte der Dienstanweisung Betriebsprüfung als gesetzwidrig aufgehoben hat, mit Wirkung zum 31. März 1994. Die Aufhebung ist seit über dreißig Jahren vollzogen. Die Kundmachung selbst hat keine eigenständige operative Wirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

VfGH-Aufhebung - Bestimmungen der Dienstanweisung Betriebsprüfung BGBl. Nr. 64/1994 22.01.1994 Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Aufhebung von Bestimmungen der Dienstanweisung Betriebsprüfung (DBP) durch den Verfassungsgerichtshof StF: BGBl. Nr. 64/1994 Gemäß Art 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Oktober 1993, V 63/93-8, dem Bundesminister für Finanzen zugestellt am 23. Dezember 1993, folgende Bestimmungen der Dienstanweisung Betriebsprüfung (DBP) des Bundesministers für Finanzen vom 30. Juli 1991, AÖF Nr. 280, als gesetzwidrig aufgehoben: in Abschnitt 1.7 Abs. 4 der Eingangssatz und die ersten drei Sätze mit der Überschrift „Sachverhaltsermittlung'', in Abschnitt 1.7 Abs. 5 der zweite Satz und in Abschnitt 5.3.5 Absatz 2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 1994 in Kraft.

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz