Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Resolution 883 (1993)
· K · BGBl. Nr. 5/1994 · in Kraft seit 1994-01-06
19/03 Vereinte Nationen, Internationaler Gerichtshof (IGH) · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung veröffentlicht einen UN-Sicherheitsratsbeschluss von 1993, der Sanktionen gegen Libyen wegen der Lockerbie- und UTA-Bombenanschläge verhängte. Die zugrundeliegende Krise ist längst abgeschlossen: Gaddafis Regime ist gefallen, die Sanktionen wurden aufgehoben. Das Dokument hat keine operative Wirkung mehr und sollte als erledigt aus dem aktiven Rechtsbestand entfernt werden.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Resolution 883 (1993) BGBl. Nr. 5/1994 06.01.1994 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Resolution 883 (1993), verabschiedet auf der 3 312. Sitzung des Sicherheitsrats am 11. November 1993 StF: BGBl. Nr. 5/1994 Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Sicherheitsrat folgende Resolution verabschiedet:
Art. 1 — RESOLUTION 883 (1993) ↗ RIS
(Übersetzung) RESOLUTION 883 (1993) VERABSCHIEDET AUF DER 3 312. SITZUNG DES SICHERHEITSRATS AM 11. NOVEMBER 1993 DER SICHERHEITSRAT, IN BEKRÄFTIGUNG seiner Resolutionen 731 (1992) vom 21. Jänner 1992 und 748 (1992) vom 31. März 1992, *) ZUTIEFST BESORGT darüber, daß die libysche Regierung nach mehr als 20 Monaten diese Resolutionen noch nicht voll befolgt hat, ENTSCHLOSSEN, den internationalen Terrorismus zu beseitigen, ÜBERZEUGT, daß die für Handlungen des internationalen Terrorismus Verantwortlichen vor Gericht gebracht werden müssen, SOWIE ÜBERZEUGT, daß die Unterbindung von Handlungen des internationalen Terrorismus, einschließlich derjenigen, an denen unmittelbar oder mittelbar Staaten beteiligt sind, für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit unabdingbar ist, in diesem Zusammenhang FESTSTELLEND, daß die Tatsache, daß die libysche Regierung noch immer nicht durch konkrete Maßnahmen ihren Verzicht auf den Terrorismus unter Beweis gestellt hat und insbesondere noch immer nicht voll und wirksam den Ersuchen und Beschlüssen in den Resolutionen 731 (1992) und 748 (1992) entsprochen hat, eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dar
KI-Analyse · 2026-07-15 · 3 §§ im Datensatz