Deregulierung, aber richtig

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Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Resolution 943 (1994)

· K · BGBl. Nr. 860/1994 · in Kraft seit 1994-11-05

19/03 Vereinte Nationen, Internationaler Gerichtshof (IGH) · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Kundmachung (BGBl. Nr. 860/1994) gibt die UN-Sicherheitsratsresolution 943 (1994) wieder, die nach der Grenzsperrung durch FR Jugoslawien (Serbien und Montenegro) bestimmte Sanktionen zeitweilig aussetzte und humanitäre Güterlieferungen ermöglichte. Wie Resolution 942 ist auch diese Maßnahme durch das Ende des Jugoslawienkonflikts 1995 und die vollständige Normalisierung der Beziehungen zu Serbien und Montenegro längst gegenstandslos geworden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Resolution 943 (1994) BGBl. Nr. 860/1994 05.11.1994 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Resolution 943 (1994) verabschiedet auf der 3428. Sitzung des Sicherheitsrats am 23. September 1994 StF: BGBl. Nr. 860/1994 Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Sicherheitsrat folgende Resolution verabschiedet:

Art. 1 — RESOLUTION 943 (1994) ↗ RIS

(Übersetzung) RESOLUTION 943 (1994) VERABSCHIEDET AUF DER 3428. SITZUNG DES SICHERHEITSRATS AM 23. SEPTEMBER 1994 DER SICHERHEITSRAT, UNTER HINWEIS auf alle seine früheren einschlägigen Resolutionen, IN BEKRÄFTIGUNG seines Eintretens für eine Verhandlungslösung des Konflikts im ehemaligen Jugoslawien, bei der die territoriale Unversehrtheit aller dortigen Staaten innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen erhalten bleibt, MIT DEM AUSDRUCK SEINER ANERKENNUNG für die Anstrengungen, die die Vertreter der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Russischen Föderation unternehmen, um den Parteien bei der Herbeiführung einer Regelung behilflich zu sein, MIT GENUGTUUNG über den Beschluß der Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro), die vorgeschlagene Gebietsregelung (S/1994/1081) für die Republik Bosnien und Herzegowina, die den bosnischen Parteien vorgelegt worden ist, zu unterstützen, SOWIE MIT GENUGTUUNG über den Beschluß der Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro), die internationale Grenze zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) und der Republik Bosnien und

KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz