Deregulierung, aber richtig

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Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Resolution 942 (1994)

· K · BGBl. Nr. 859/1994 · in Kraft seit 1994-11-05

19/03 Vereinte Nationen, Internationaler Gerichtshof (IGH) · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Kundmachung (BGBl. Nr. 859/1994) gibt die UN-Sicherheitsratsresolution 942 (1994) wieder, die Sanktionen gegen die Partei der bosnischen Serben verhängte und die vorgeschlagene Gebietsregelung für Bosnien-Herzegowina billigte. Der Jugoslawienkonflikt endete 1995 mit dem Dayton-Abkommen; die fraglichen Sanktionen wurden aufgehoben, Bosnien und Serbien sind reguläre UN-Mitglieder. Das Kundmachungsdokument hat seit Jahrzehnten keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Resolution 942 (1994) BGBl. Nr. 859/1994 05.11.1994 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Resolution 942 (1994) verabschiedet auf der 3428. Sitzung des Sicherheitsrats am 23. September 1994 StF: BGBl. Nr. 859/1994 Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Sicherheitsrat folgende Resolution verabschiedet:

Art. 1 — RESOLUTION 942 (1994) ↗ RIS

(Übersetzung) RESOLUTION 942 (1994) VERABSCHIEDET AUF DER 3428. SITZUNG DES SICHERHEITSRATS AM 23. SEPTEMBER 1994 DER SICHERHEITSRAT, UNTER HINWEIS auf alle seine früheren einschlägigen Resolutionen, IN BEKRÄFTIGUNG seines Eintretens für eine Verhandlungslösung des Konflikts im ehemaligen Jugoslawien, bei der die territoriale Unversehrtheit aller dortigen Staaten innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen erhalten bleibt, MIT DEM AUSDRUCK SEINER ANERKENNUNG für die Anstrengungen, die die Vertreter der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Russischen Föderation unternehmen, um den Parteien bei der Herbeiführung einer Regelung behilflich zu sein, ERNEUT ERKLÄREND, daß es notwendig ist, daß alle bosnischen Parteien eine dauerhafte Friedensregelung unterzeichnen und nach Treu und Glauben durchführen, sowie UNTER VERURTEILUNG des Beschlusses der Partei der bosnischen Serben, die Annahme der vorgeschlagenen Gebietsregelung (S/1994/1081) zu verweigern, DER AUFFASSUNG, daß die mit dieser Resolution und mit seinen früheren einschlägigen Resolutionen verhängten Maßnahmen ein Mittel zur Herbeiführung einer Verhandlungsregelung des Konfl

KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz