Weiteranwendung best. österreichisch-jugoslawischer Staatsverträge
· Vertrag – Slowenien · BGBl. Nr. 714/1993 · in Kraft seit 1993-11-01
19/02 Staatsgrenzen; 29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen; 29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen; 29/10 Strafprozess, Strafvollzug; 29/12 Geltendmachung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen; 29/13 Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen; 39/04 Zollabkommen; 39/06 Rechts- und Amtshilfe; 49/04 Grenzverkehr; 59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen; 79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
Dieses Gesetz wurde im Demo-Datensatz noch nicht bewertet.