Weiteranwendung best. österreichisch-jugoslawischer Staatsverträge
· Vertrag – Slowenien · BGBl. Nr. 714/1993 · in Kraft seit 1993-11-01
19/02 Staatsgrenzen; 29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen; 29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen; 29/10 Strafprozess, Strafvollzug; 29/12 Geltendmachung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen; 29/13 Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen; 39/04 Zollabkommen; 39/06 Rechts- und Amtshilfe; 49/04 Grenzverkehr; 59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen; 79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Der Notenwechsel (BGBl. Nr. 375/1993) setzt eine Reihe österreichisch-jugoslawischer Staatsverträge im Verhältnis zu Slowenien in Kraft, darunter Verträge über Auslieferung, Rechtshilfe in Straf- und Zivilsachen, Zoll, Grenzverkehr und Wirtschaftskooperation. Seit dem EU-Beitritt Österreichs (1995) und Sloweniens (2004) sind wesentliche Vertragsbereiche durch EU-Recht verdrängt worden: Auslieferung durch den Europäischen Haftbefehl, zivilrechtliche Urteilsanerkennung durch Brüssel Ia, Zoll und Warenverkehr durch den Unionszollkodex und den Binnenmarkt, Rechtshilfe durch das EU-Rechtshilfeübereinkommen. Das Dokument ist zu bereinigen: EU-rechtlich vollständig verdrängte Verträge sind förmlich außer Kraft zu setzen; bilateral noch sinnvolle Regelungen (z.B. spezifische Grenzfragen, Bildungskooperation) sind in einem modernen bilateralen Abkommen zu konsolidieren.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die im Notenwechsel vorgesehenen Mitteilungen über die Erfüllung der erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen wurden am 24. September 1993 abgegeben; der Notenwechsel tritt mit 1. November 1993 in Kraft.
Art. 1 ↗ RIS
Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Wien, am 16. Oktober 1992 Exzellenz, In Anbetracht dessen, daß die Republik Slowenien nunmehr ein unabhängiger und souveräner Staat ist, beehre ich mich vorzuschlagen, die nachstehend angeführten völkerrechtlichen Verträge im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien In Kraft zu setzen, wobei die Bezeichnungen „Republik Slowenien'' bzw. „slowenisch'' an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien, „FVRJ'', „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien'' oder „SFRJ'' bzw. „jugoslawisch'' treten und die im folgenden einzeln angeführten weiteren Anpassungen vorgenommen werden: 7. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen vom 1. Februar 1982 *7), mit der Maßgabe, daß ... (Anm.: es folgen die weiteren Anpassungen) 8. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 1. Februar 1982 *8), mit der Maßgabe, daß ... (Anm.: es folgen die weiteren Anpassungen) 9. Vertrag
KI-Analyse · 2026-07-30 · 2 §§ im Datensatz