Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung Öffentliche Bekanntmachung für den Import von Speck

· K · BGBl. Nr. 382/1993 · in Kraft seit 1993-06-10

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Kundmachung (BGBl. Nr. 382/1993) des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft gibt die VfGH-Aufhebung der Z 1.2 und des Punktes 13 der 106. Öffentlichen Bekanntmachung für den Import von Speck bekannt. Die beanstandeten Importregelungen wurden durch das VfGH-Erkenntnis (V 47–49/92 vom 10. März 1993) bereits 1993 aus dem Rechtsbestand entfernt; der Speckimport unterliegt heute vollständig dem EU-Binnenmarkt und der gemeinsamen Agrarpolitik. Das Kundmachungsdokument hat seit über 30 Jahren keine operative Wirkung mehr und ist ein reines Archivstück ohne jede Regelungsfunktion.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

VfGH-Aufhebung Öffentliche Bekanntmachung für den Import von Speck BGBl. Nr. 382/1993 10.06.1993 Kundmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Aufhebung der Z 1.2. und des Punktes 13 der 106. Öffentlichen Bekanntmachung für den Import von Speck der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft durch den Verfassungsgerichtshof StF: BGBl. Nr. 382/1993 Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß den §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. März 1993, V 47 - 49/92 - 8, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zugestellt am 8.April 1993, die Z 1.2. und den Punkt 13 der

KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz