Deregulierung, aber richtig

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Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 293/1993 · in Kraft seit 1993-05-07

19/06 Privilegien und Immunitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung (BGBl. Nr. 293/1993) dokumentiert lediglich den Stand der Ratifikationen des Protokolls über Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT per Mai 1993. Die EUTELSAT wurde im Jahr 2001 von einer zwischenstaatlichen Organisation in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft (Eutelsat Communications S.A.) umgewandelt; das intergouvernementale Privileg-und-Immunitäten-Regime hat damit seine operative Grundlage verloren. Die Kundmachung selbst enthält keinerlei eigenständige Rechtsnorm – sie ist ein historisches Statusprotokoll ohne jede Dauerwirkung. Ersatzlose Streichung aus dem Rechtsbestand ist angezeigt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT BGBl. Nr. 293/1993 07.05.1993 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT) StF: BGBl. Nr. 293/1993

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der EUTELSAT haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Protokoll über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT) (BGBl. Nr. 176/1989, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 271/1991) hinterlegt: Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde: Belgien 11. Februar 1992 Liechtenstein 22. Februar 1993 Norwegen 13. März 1991 Rumänien 2. April 1992 Schweiz 9. April 1992 Spanien 2. Juli 1992 Vatikanstadt 9. Juli 1991 Zypern 20. Mai 1992 Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden haben folgende Staaten Vorbehalte erklärt: Deutschland: Die in Art. 9 Abs. 2 des Protokolls vorgesehene Befreiung von der Einkommensteuer wird nicht Personen gewährt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. Norwegen: Norwege

KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz