VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten betreffend die Festlegung der Verhältniszahl und Kundmachung der Höchstzahl der Taxifahrzeuge im Bereich der Landeshauptstadt Klagenfurt und der Stadt Villach gesetzwidrig war
· K · BGBl. Nr. 955/1993 · in Kraft seit 1993-12-31
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
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