Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung öffentliche Bekanntmachung Vieh- und Fleischkommission

· K · BGBl. Nr. 798/1993 · in Kraft seit 1993-11-27

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Kundmachung verkündet die VfGH-Feststellung, dass eine Bekanntmachung der Vieh- und Fleischkommission über Exportaufteilungsschlüssel für Steiermark-Rindfleisch bereits 1992 aufgehoben worden war und zudem gesetzwidrig war. Die zugrundeliegende Materie — Exportquoten für Rinder im Binnenmarkt — ist durch den EU-Beitritt Österreichs 1995 und die gemeinsame Agrarpolitik vollständig überholt; die Vieh- und Fleischkommission existiert in dieser Form nicht mehr. Das Dokument hat keine operative Wirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29. September 1993, V 37/93-7, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zugestellt am 26. Oktober 1993, festgestellt, daß die 43. öffentliche Bekanntmachung der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft betreffend den Aufteilungsschlüssel für die Steiermark beim Export von Fleisch von männlichen und weiblichen Rindern, Zl. 37.360/25-III/B/7/89, kundgemacht im Verlautbarungsblatt dieser Kommission vom 13. April 1989, 43. Stück, (aufgehoben durch die 8. öffentliche Bekanntmachung der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, betreffend die Aufhebung der Aufteilungsschlüssel beim Export von männlichen und weiblichen Rindern, Zl. 37.360/05-III/B/7/92, kundgemacht im Verlautbarungsblatt dieser Kommission vom 18. Februar 1992, 8. Stück) gesetzwidrig war.

KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz