VfGH-Aufhebung zwischen Hoheitsverwaltung und Wirtschaftsverwaltung
· K · BGBl. Nr. 486/1993 · in Kraft seit 1993-07-22
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung ist eine rein historische Bekanntmachung der VfGH-Aufhebung eines Ministerialerlasses aus dem Jahr 1989 (AÖFV Nr. 281/1989) zur Abgrenzung zwischen Hoheitsverwaltung und Wirtschaftsverwaltung im österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommen. Der Erlass ist seit Mai 1993 nicht mehr anzuwenden (Art. 1 Abs. 2). Die Kundmachung hat keinerlei operative Wirkung mehr und dient ausschließlich als historisches Dokument; sie kann ohne jeden Rechtsverlust aus dem aktiven Rechtsbestand entfernt werden.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. März 1993, V 98-103/92-8, dem Bundesminister für Finanzen zugestellt am 4. Mai 1993, den Erlaß des Bundesministers für Finanzen vom 19. September 1989, GZ 04 3202/2-IV/4/89, AÖFV Nr. 281, zur Abgrenzung zwischen Hoheitsverwaltung und Wirtschaftsverwaltung bei Bezügen aus öffentlichen Kassen nach Art. 19 des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens als gesetzwidrig aufgehoben. (2) Der Erlaß ist nicht mehr anzuwenden.
KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz