Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Resolution 788 (1992)
· K · BGBl. Nr. 10/1993 · in Kraft seit 1993-01-13
19/03 Vereinte Nationen, Internationaler Gerichtshof (IGH) · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung hat Ende 1992 die UN-Sicherheitsratsresolution 788 über den Bürgerkrieg in Liberia bekanntgemacht. Der liberianische Bürgerkrieg endete 2003; die genannten Konfliktparteien und Vermittlungsstrukturen (IV. Abkommen von Yamoussoukro, ECOWAS) sind historisch. Die Bekanntmachung hat ihre Informationsfunktion erfüllt und keine operative Wirkung mehr. Sie kann als historisches Archivdokument aus dem aktiven Rechtsbestand gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Resolution 788 (1992) BGBl. Nr. 10/1993 13.01.1993 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Resolution 788 (1992), verabschiedet auf der 3138. Sitzung des Sicherheitsrats am 19. November 1992 StF: BGBl. Nr. 10/1993 Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Sicherheitsrat folgende Resolution verabschiedet:
Art. 1 — RESOLUTION 788(1992) ↗ RIS
(Übersetzung) RESOLUTION 788(1992) VERABSCHIEDET AUF DER 3138. SITZUNG DES SICHERHEITSRATS AM 19. NOVEMBER 1992 DER SICHERHEITSRAT, UNTER HINWEIS auf die Erklärungen über die Situation in Liberia, die der Präsident des Rates in dessen Namen am 22. Januar 1991 (S/22133) und 7. Mai 1992 (S/23886) abgegeben hat, IN BEKRÄFTIGUNG seiner Auffassung, daß das IV. Abkommen von Yamoussoukro vom 30. Oktober 1991 (S/24811) durch die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für freie und faire Wahlen in Liberia den bestmöglichen Rahmen für eine friedliche Lösung des liberianischen Konflikts bietet, UNTER BERÜCKSICHTIGUNG des Beschlusses der Gemeinsamen Tagung des Ständigen Vermittlungsausschusses und des Fünfer-Ausschusses, die am 20. Oktober 1992 in Cotonou (Benin) stattfand (S/24735), und des Schlußkommuniques der Ersten Tagung des Überwachungsausschusses der Neun über den liberianischen Konflikt, das am 7. November 1992 in Abuja (Nigeria) herausgegeben wurde (S/24812, Anhang), MIT BEDAUERN darüber, daß die Konfliktparteien in Liberia die verschiedenen bislang geschlossenen Abkommen, insbesondere das IV. Abkommen von Yamoussoukro (S/24811), weder eingehalten noch durchgeführt haben, FESTS
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz