Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Ausspruch, dass Bestimmungen der „Werbeverbotsrichtlinien'' gesetzwidrig waren und Bestimmungen der „Wettbewerbsrichtlinien“ aufgehoben werden

· K · BGBl. Nr. 623/1992 · in Kraft seit 1992-10-01

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung dokumentiert den VfGH-Ausspruch vom 24. Juni 1992, dass Bestimmungen der 'Werbeverbotsrichtlinien' der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (Beschluss 25. Juni 1979) gesetzwidrig waren, und die Aufhebung von Bestimmungen der 'Wettbewerbsrichtlinien' (Beschluss 6. Dezember 1985). Die VfGH-Entscheidung förderte seinerzeit den freien Berufswettbewerb; die Richtlinien sind längst außer Kraft. Die Kundmachung ist vollständig erledigt und hat keine operative Gegenwartswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß Bestimmungen der vom Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder am 25. Juni 1979 beschlossenen ,,Werbeverbotsrichtlinien'' gesetzwidrig waren und über die Aufhebung von Bestimmungen der vom Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder am 6. Dezember 1985 beschlossenen ,,Wettbewerbsrichtlinien'' durch den Verfassungsgerichtshof StF: BGBl. Nr. 623/1992 Gemäß Art. 139 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht: BGBl. Nr. 85/1953 15.02.2023 10001211 NOR11001217 N1199222897J

Art. 1 ↗ RIS

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. Juni 1992, V 313/91-6, V 18/92-9, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 31. August 1992, (2) Die im Abs. 1 genannten Verordnungsbestimmungen sind nicht mehr anzuwenden. 15.02.2023 10001211 NOR12014093 N1199222898J

KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz