Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Resolution 743 (1992)
· K · BGBl. Nr. 192/1992 · in Kraft seit 1992-04-11
19/03 Vereinte Nationen, Internationaler Gerichtshof (IGH) · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung veröffentlichte 1992 die UN-Sicherheitsratsresolution über die Aufstellung von UNPROFOR in Jugoslawien – einem Staat, der heute nicht mehr existiert, und einer Friedenstruppe, die seit Jahrzehnten aufgelöst ist. Die Resolution hat keinerlei operative Wirkung mehr; sie ist historisch vollständig abgeschlossen und kann ohne Rechtsverlust gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Resolution 743 (1992) BGBl. Nr. 192/1992 11.04.1992 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Resolution 743 (1992), verabschiedet auf der 3055. Sitzung des Sicherheitsrats am 21. Februar 1992 StF: BGBl. Nr. 192/1992 Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Sicherheitsrat folgende Resolution verabschiedet:
Art. 1 — RESOLUTION 743 (1992) ↗ RIS
(Übersetzung) RESOLUTION 743 (1992) VERABSCHIEDET AUF DER 3055. SITZUNG DES SICHERHEITSRATS AM 21. FEBRUAR 1992 Der Sicherheitsrat, unter Hinweis auf seine Resolutionen 713 (1991) vom 25. September 1991, 721 (1991) vom 27. November 1991, 724 (1991) vom 15. Dezember 1991, 727 (1992) vom 8. Januar 1992 und 740(1992) vom 7. Februar 1992, Kenntnis nehmend von dem gemäß Resolution 721 (1991) vorgelegten Bericht des Generalsekretärs vom 15. Februar 1992 (S/23592) und dem vom 26. November 1991 datierten Ersuchen der Regierung Jugoslawiens (S/23240) um die Schaffung einer Friedensoperation, auf das in dieser Resolution Bezug genommen wird, insbesondere zur Kenntnis nehmend, daß der Generalsekretär der Auffassung ist, die Voraussetzungen für die baldige Dislozierung einer Schutztruppe der Vereinten Nationen (UNPROFOR) seien gegeben, und seine Empfehlung begrüßend, diese Truppe mit sofortiger Wirkung aufzustellen, mit dem Ausdruck seines Dankes an den Generalsekretär und seinen Persönlichen Abgesandten für ihren Beitrag zur Schaffung von Voraussetzungen, die die Dislozierung einer Schutztruppe der Vereinten Nationen (UNPROFOR) erleichtern, sowie für ihr weiteres Eintreten für dieses Vorhaben
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz