Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Resolution 727 (1992)
· K · BGBl. Nr. 92/1992 · in Kraft seit 1992-02-21
19/03 Vereinte Nationen, Internationaler Gerichtshof (IGH) · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung veröffentlichte 1992 eine Resolution des UN-Sicherheitsrats über die Waffenstillstandsüberwachung in Jugoslawien – einem Land, das heute nicht mehr existiert. Die damaligen Konfliktparteien und Beobachtungsmechanismen sind seit Jahrzehnten Geschichte; die Resolution hat keinerlei operative Wirkung mehr. Das Dokument ist ein reines historisches Zeitzeugnis ohne rechtliche Bedeutung für heute.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Resolution 727 (1992) BGBl. Nr. 92/1992 21.02.1992 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Resolution 727 (1992), verabschiedet auf der 3028. Sitzung des Sicherheitsrats am 8. Jänner 1992 StF: BGBl. Nr. 92/1992 Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Sicherheitsrat folgende Resolution verabschiedet:
Art. 1 — RESOLUTION 727 (1992) ↗ RIS
(Übersetzung) RESOLUTION 727 (1992) VERABSCHIEDET AUF DER 3028. SITZUNG DES SICHERHEITSRATS AM 8. JANUAR 1992 DER SICHERHEITSRAT, IN BEKRÄFTIGUNG seiner Resolutionen 713 (1991) vom 25. September 1991, 721 (1991) vom 27. November 1991 und 724 (1991) vom 15. Dezember 1991, KENNTNIS NEHMEND von dem gemäß Resolution 721 (1991) vorgelegten Bericht des Generalsekretärs vom 5. Januar 1992 (S/23363 mit Add. 1), UNTER HINWEIS darauf, daß ihm nach der Charta der Vereinten Nationen die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit obliegt, SOWIE UNTER HINWEIS auf die Bestimmungen des Kapitels VIII der Charta der Vereinten Nationen und im Hinblick auf die Rolle, welche die Europäische Gemeinschaft bei der Herbeiführung einer friedlichen Lösung in Jugoslawien weiterhin wahrnehmen wird, den tragischen Zwischenfall vom 7. Januar 1992 BEKLAGEND, bei dem fünf Mitglieder der Beobachtermission der Europäischen Gemeinschaft den Tod fanden, 1. BILLIGT den Bericht des Generalsekretärs vom 5. Januar 1992 (S/23363 mit Add. 1) und SPRICHT dem Generalsekretär seinen Dank dafür AUS; 2. BEGRÜSST die am 2. Januar 1992 unter der Schirmherrschaft des Persönlichen Abgesand
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz