Deregulierung, aber richtig

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34. Tagung der Vereinten Nationen für die friedliche Nutzung des Weltraums (UNO)

· Vertrag – UNO · BGBl. Nr. 354/1991 · in Kraft seit 1991-05-23

19/19 Konferenzen, Ausstellungen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen regelte die Abhaltung der 34. Tagung des UN-Komitees für die friedliche Nutzung des Weltraums vom 27. Mai bis 7. Juni 1991 in Graz. Die Tagung ist seit 35 Jahren abgeschlossen; das Übereinkommen trat gemäß seinem Wortlaut nur für die Dauer der Tagung und die zur vollständigen Abwicklung erforderliche Zeit in Kraft. Kein Norminhalt hat noch operative Wirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 — (Übersetzung) ↗ RIS

(Übersetzung) VEREINTE NATIONEN 3. April 1991 Herr Botschafter, ich habe die Ehre, mich auf die Maßnahmen für die 34. Tagung des Komitees der Vereinten Nationen zur friedlichen Nutzung des Weltraums vom 27. Mai bis 7. Juni 1991 in Graz, Österreich, zu beziehen. Mit der vorliegenden Note ersuche ich um die Zustimmung Ihrer Regierung zu den folgenden Maßnahmen: Die Maßnahmen für die Tagung stehen in Übereinstimmung mit der Resolution 40/243, Absatz 5, der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die vorsieht, daß Tagungen von Organen der Vereinten Nationen außerhalb ihres Amtssitzes im Staatsgebiet der einladenden Regierung abgehalten werden können, wenn diese nach Rücksprache mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zustimmt, die direkt oder indirekt entstehenden Kosten zu tragen. Ich möchte daher folgende Bedingungen vorschlagen: Weiters schlage ich vor, daß die folgenden Bedingungen, wie sie von den Vereinten Nationen in der Vergangenheit bei ähnlichen Anlässen angewendet wurden, auch für diese Tagung des Komitees für die friedliche Nutzung des Weltraums gelten: Ich schlage weiters vor, daß nach Eintreffen Ihrer bestätigenden Antwortnote dieser Notenwechsel ein Übereinkomm

KI-Analyse · 2026-07-30 · 2 §§ im Datensatz