UNO - Seminar über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen
· Vertrag – UNO · BGBl. Nr. 151/1991 · in Kraft seit 1991-02-21
19/19 Konferenzen, Ausstellungen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Übereinkommen regelte die Abhaltung eines einmaligen UNO-Seminars über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen vom 25. bis 27. Februar 1991 in Wien. Die Veranstaltung fand statt, der Vertrag trat mit Abschluss der Tagung außer Kraft. Kein einziger Norminhalt hat noch operative Wirkung — das Dokument ist eine rein historische Verwaltungsurkunde ohne jeden gegenwärtigen Regelungsgehalt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
(Übersetzung) VEREINTE NATIONEN 19. November 1990 Herr Botschafter, ich habe die Ehre, mich auf das freundliche Angebot der österreichischen Regierung zu beziehen, mit den Vereinten Nationen bei der Abhaltung eines Seminars über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen zusammenzuarbeiten. Das Seminar wird von der Abrüstungsabteilung der Vereinten Nationen vom 25.-27. Februar 1991 in Wien, Österreich, organisiert. Mit der vorliegenden Note ersuche ich um die Zustimmung Ihrer Regierung zu den folgenden Maßnahmen: Gemäß Artikel I Absatz 1 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) und anderer Ämter der Vereinten Nationen im Internationalen Zentrum Wien vom 19. Jänner 1981 sind die Bestimmungen des UNIDO-Amtssitzabkommens vom 13. April 1967 mutatis mutandis auf das Seminar der Vereinten Nationen über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen anzuwenden. Es besteht Einvernehmen darüber, daß die Anzahl der Teilnehmer 50 nicht übersteigen soll. Die Abrüstungsabteilung wird im Einvernehmen mit Ihrer Regierung Maßnahmen treffen, um kompetente Experten im Be
KI-Analyse · 2026-07-30 · 2 §§ im Datensatz