Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Resolution 686 (1991)
· K · BGBl. Nr. 117/1991 · in Kraft seit 1991-03-19
19/03 Vereinte Nationen, Internationaler Gerichtshof (IGH) · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung veröffentlichte die UN-Sicherheitsratsresolution 686 aus dem März 1991, die zeitlich begrenzte Waffenstillstandsbedingungen nach dem Golfkrieg festlegte. Die darin angeordneten konkreten Maßnahmen — Kriegsgefangenenrückkehr, Einstellung der Kampfhandlungen — sind seit Jahrzehnten abgeschlossen und durch spätere Entwicklungen (u. a. den Irakkrieg 2003) vollständig überholt. Das Dokument ist ein historisches Archivstück ohne operative Wirkung.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 — RESOLUTION 686 (1991) ↗ RIS
(Übersetzung) RESOLUTION 686 (1991) verabschiedet auf der 2978. Sitzung des Sicherheitsrats am 2. März 1991 DER SICHEREITSRAT, UNTER HINWEIS auf seine Resolutionen 660 (1990), 661 (1990), 662 (1990), 664 (1990), 665 (1990), 666 (1990), 667 (1990), 669 (1990), 670 (1990), 674 (1990), 677 (1990) und 678 (1990) und IN BEKRÄFTIGUNG derselben, ERINNERND an die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten nach Artikel 25 der Charta, UNTER HINWEIS auf Ziffer 9 der Resolution 661 (1990) betreffend die Unterstützung der Regierung Kuwaits und Ziffer 3 Buchstabe c dieser Resolution betreffend Lieferungen für rein medizinische Zwecke und, in humanitären Fällen, Nahrungsmittel, KENNTNIS NEHMEND von den Schreiben des Außenministers Iraks, in denen das Einverständnis Iraks bestätigt wird, allen oben genannten Resolutionen uneingeschränkt Folge zu leisten (S/22275), und Iraks Absicht bekundet wird, die Kriegsgefangenen sofort freizulassen (S/22273), KENNTNIS NEHMEND von der Einstellung der offensiven Gefechtsoperationen seitens der Streitkräfte Kuwaits und der mit Kuwait gemäß Resolution 678 (1990) kooperierenden Mitgliedstaaten, IN ANBETRACHT der Notwendigkeit, sich der friedlichen Absichten Iraks zu vers
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz