Deregulierung, aber richtig

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Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 271/1991 · in Kraft seit 1991-06-08

19/06 Privilegien und Immunitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung verzeichnete 1991 den Ratifikationsstand des EUTELSAT-Privilegienprotokolls für Deutschland, Italien und Jugoslawien. Jugoslawien existiert heute nicht mehr; die darin dokumentierten Vorbehalte und Ratifikationsdaten sind eine rein historische Momentaufnahme. Der aktuelle Geltungsbereich eines internationalen Vertrags ergibt sich nicht aus dieser alten Bestandsaufnahme, sondern aus laufend aktualisierten Depositarverzeichnissen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der EUTELSAT haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Protokoll über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT) (BGBl. Nr. 176/1989) hinterlegt: Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: Deutschland 26. Mai 1989 Italien 7. Februar 1991 Jugoslawien 11. September 1989 Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde haben folgende Staaten nachstehende Vorbehalte erklärt: Italien: Zu Art. 9 Abs. 2: Italien wird die in Artikel 9 Absatz 2 vorgesehene Steuerfreiheit auf seine Staatsangehörigen und auf in seinem Hoheitsgebiet einen ständigen Wohnsitz innehabende Personen nicht anwenden. Jugoslawien:

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz