VfGH-Aufhebung Richtlinien Österreichisches Staatsarchiv
· K · BGBl. Nr. 79/1991 · in Kraft seit 1991-02-22
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung veröffentlichte 1991 einen VfGH-Beschluss, der Richtlinien des Bundeskanzlers für die Nutzung des Österreichischen Staatsarchivs als gesetzwidrig aufgehoben hat. Die aufgehobenen Richtlinien aus dem Jahr 1988 existieren schon lange nicht mehr; das Archivwesen wird heute durch das Bundesarchivgesetz geregelt. Das Dokument hat keine eigenständige operative Wirkung mehr und ist ein reines Zeitdokument.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 7. Dezember 1990, V 171/90-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 22. Jänner 1991, die vom Bundeskanzler zu GZ 123.610/3-I/2/88 erlassenen „Richtlinien für die Behandlung von Benützungsansuchen für die vom Österreichischen Staatsarchiv verwahrten Archivalien'' vom 17. Februar 1988 gemäß Art. 139 B-VG als gesetzwidrig aufgehoben.
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz