Deregulierung, aber richtig

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Einräumung von Privilegien und Immunitäten

· V · BGBl. Nr. 60/1991 · in Kraft seit 1991-02-09

12/02 Privilegien, Immunitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Gemeinsame Beratungsgruppe des KSE-Vertrags hat ihre Tätigkeit mit dem formellen Rückzug Russlands vom KSE-Vertrag im November 2023 faktisch beendet. Die Verordnung selbst enthält in § 3 eine automatische Außerkrafttretensklausel genau für diesen Fall. Es gibt keine aktiven Delegationen oder Bürostrukturen mehr, für die Privilegien und Immunitäten benötigt würden. Die Verordnung ist damit gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 3 ↗ RIS

§ 3. Diese Verordnung tritt mit der endgültigen Beendigung der Tätigkeit der Gemeinsamen Beratungsgruppe außer Kraft.

KI-Analyse · 2026-07-15 · 4 §§ im Datensatz