Deregulierung, aber richtig

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Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Resolution 665 (1990)

· K · BGBl. Nr. 562/1990 · in Kraft seit 1990-09-04

19/03 Vereinte Nationen, Internationaler Gerichtshof (IGH) · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung veröffentlichte 1990 die UN-Sicherheitsratsresolution 665, die Seestreitkräfte zur Durchsetzung der Sanktionen gegen den Irak ermächtigte. Der Golfkrieg und die damit verbundenen Blockademaßnahmen dieser Resolution sind seit 1991 historisch abgeschlossen. Die Kundmachung hat als österreichisches Rechtsdokument keinerlei fortbestehende innerstaatliche Rechtswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Resolution 665 (1990) BGBl. Nr. 562/1990 04.09.1990 Kundmachung des Bundeskanzlers vom 30. August 1990 betreffend Resolution 665 (1990), verabschiedet auf der 2938. Sitzung des Sicherheitsrates am 25. August 1990 StF: BGBl. Nr. 562/1990 Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Sicherheitsrat folgende Resolution verabschiedet:

Art. 1 — RESOLUTION 665 (1990) ↗ RIS

(Übersetzung) RESOLUTION 665 (1990) verabschiedet auf der 2938. Sitzung des Sicherheitsrates am 25. August 1990 DER SICHERHEITSRAT, UNTER HINWEIS AUF seine Resolutionen 660 (1990), 661 (1990), 662 (1990) und 664 (1990) und ihre vollständige und sofortige Durchführung verlangend, IN ANBETRACHT SEINES BESCHLUSSES in der Resolution 661 (1990), Wirtschaftssanktionen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen zu verhängen, ENTSCHLOSSEN, der Besetzung Kuwaits durch Irak, welche die Existenz eines Mitgliedstaates gefährdet, ein Ende zu bereiten und die rechtmäßige Herrschaft sowie die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität Kuwaits wiederherzustellen, wozu die schnelle Durchführung der vorgenannten Resolutionen erforderlich ist, BEKLAGEND, daß bei der irakischen Invasion Kuwaits unschuldige Menschen ihr Leben lassen mußten, und entschlossen, weitere Todesopfer zu verhindern, IN HÖCHSTEM MASSE BEUNRUHIGT darüber, daß Irak sich nach wie vor weigert, den Resolutionen 660 (1990), 661 (1990), 662 (1990) und 664 (1990) Folge zu leisten, und insbesondere über das Verhalten der Regierung Iraks, die Schiffe unter irakischer Flagge zur Ausfuhr von Erdöl verwendet, 1. FORDER

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz