Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Spittal an der Drau

· K · BGBl. Nr. 91/1990 · in Kraft seit 1990-02-10

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Kundmachung über das VfGH-Erkenntnis vom 4. Dezember 1989, V 89/89-4, das ein paternalistisches Automatenverbot des Bürgermeisters von Spittal an der Drau (Kaugummi- und Zuckerlautomaten 'zum Schutz unmündiger Minderjähriger vor unüberlegten Geldausgaben') als gesetzwidrig aufhob. Die protektionistisch-paternalistische Verordnung ist damit beseitigt – ein aus Freiheitsperspektive positives Ergebnis. Das vorliegende Dokument selbst hat aber keine eigenständige operative Regelungswirkung mehr; es ist eine reine Verlautbarung einer abgeschlossenen Rechtssache.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Spittal an der Drau BGBl. Nr. 91/1990 10.02.1990 Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. Jänner 1990 über die Aufhebung der Z XVI des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Spittal an der Drau, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof StF: BGBl. Nr. 91/1990 Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 1989, V 89/89-4, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 11. Jänner 1990, die Z XVI des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Spittal an der Drau vom 6. Feber 1986, mit welcher auf Grund des § 52 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1973 in der Fassung der Gewerbeordnungs-Novelle 1981, BGBl. Nr. 619, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten (Kaugummi- und Zuckerlautomaten) zum Schutz von unmündigen Minderjährigen vor unüberlegten Geldausgaben untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.

KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz