VfGH-Aufhebung Standesregeln der Ziviltechniker u. and. Vorschriften
· K · BGBl. Nr. 789/1990 · in Kraft seit 1990-12-29
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung dokumentiert ausschließlich das VfGH-Erkenntnis vom 3. Oktober 1990, V 107, 108/89-12, mit dem Standesregeln der Ziviltechniker und andere Vorschriften aufgehoben wurden. Die Rechtswirkung ist mit der Aufhebung vollständig und endgültig eingetreten; das Dokument hat keine eigenständige operative Regelungsfunktion mehr. Es handelt sich um eine historische Verlautbarung eines abgeschlossenen Normprüfungsverfahrens, die im aktiven Rechtsbestand gegenstandslos ist. Der freedom_score ist hoch, weil die zugrundeliegende Entscheidung Standesrestriktionen beseitigte.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat laut Erkenntnis vom 3. Oktober 1990, V 107, 108/89-12, zu Recht erkannt:
Art. 1 ↗ RIS
VfGH-Aufhebung Standesregeln der Ziviltechniker u. and. Vorschriften BGBl. Nr. 789/1990 Art. 1 29.12.1990
KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz