Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung Standesregeln der Ziviltechniker u. and. Vorschriften

· K · BGBl. Nr. 789/1990 · in Kraft seit 1990-12-29

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung dokumentiert ausschließlich das VfGH-Erkenntnis vom 3. Oktober 1990, V 107, 108/89-12, mit dem Standesregeln der Ziviltechniker und andere Vorschriften aufgehoben wurden. Die Rechtswirkung ist mit der Aufhebung vollständig und endgültig eingetreten; das Dokument hat keine eigenständige operative Regelungsfunktion mehr. Es handelt sich um eine historische Verlautbarung eines abgeschlossenen Normprüfungsverfahrens, die im aktiven Rechtsbestand gegenstandslos ist. Der freedom_score ist hoch, weil die zugrundeliegende Entscheidung Standesrestriktionen beseitigte.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat laut Erkenntnis vom 3. Oktober 1990, V 107, 108/89-12, zu Recht erkannt:

Art. 1 ↗ RIS

VfGH-Aufhebung Standesregeln der Ziviltechniker u. and. Vorschriften BGBl. Nr. 789/1990 Art. 1 29.12.1990

KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz