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VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit

· K · BGBl. Nr. 250/1989 · in Kraft seit 1989-06-01

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1989 macht die Aufhebung und Verfassungswidrigkeitsfeststellung von Bestimmungen des Kleingartengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof bekannt. Die Aufhebung trat spätestens am 7. März 1990 in Kraft, das Kleingartengesetz wurde seitdem novelliert. Der Eintrag ist eine rein historische Bekanntmachung ohne jede fortlaufende operative Wirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit BGBl. Nr. 250/1989 01.06.1989 Kundmachung des Bundeskanzlers vom 19. Mai 1989 über die Aufhebung des § 5 Abs. 3 des Kleingartengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof und Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 5 Abs. 4 des Kleingartengesetzes verfassungswidrig war StF: BGBl. Nr. 250/1989 Gemäß Art. 140 Abs. 4, 5 und 6 sowie gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 7. März 1989, G 186/88-7, dem Bundeskanzler zugestellt am 2. Mai 1989, (2) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft. (3) Die Aufhebung des § 5 Abs. 3 zweiter Satz des Kleingartengesetzes tritt mit Ablauf des 7. März 1990 in Kraft.

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz