Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Klaus

· K · BGBl. Nr. 80/1989 · in Kraft seit 1989-02-11

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1989 hat die VfGH-Aufhebung von Worten in einer Gemeindeverordnung der Gemeinde Klaus bekannt gemacht, welche den Betrieb von Süßwaren- und Kaugummiautomaten auf der Walgaustraße untersagt hatte. Die Aufhebung ist seit 1989 vollzogen. Die Kundmachung hat heute keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Klaus BGBl. Nr. 80/1989 11.02.1989 Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 27. Jänner 1989 über die Aufhebung einiger Worte in der Z 2 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Klaus, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof StF: BGBl. Nr. 80/1989 Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. November 1988, Zl. V 121/88-6, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 18. Jänner 1989, die Worte „Walgaustraße L 50,'' in der Z 2 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Klaus vom 17. Mai 1982, mit welcher auf Grund des § 52 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1973 in der Fassung der Gewerbeordnungs-Novelle 1981, BGBl. Nr. 619, das Betreiben von Süßwaren- und Kaugummiautomaten untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz